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Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen in Kraft, die Ihre Rechnungsprozesse betreffen: Die Einführung von E‑Rechnungen wird für Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtend. Die gesetzlichen Vorgaben ändern sich, und es ist wichtig, dass Sie als Nutzer der ERP/MIS-Software theurer.com C3 bestens darauf vorbereitet sind.

Gesetzliche Fristen

Das Bundesministerium der Finanzen beschloss die Einführung der verpflichtenden E‑Rechnung für Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu empfangen und zu verarbeiten. Auch der Versand solcher Rechnungen wird verpflichtend - allerdings wird hier eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt. 

So dürfen bis 31. Dezember 2026 weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Rechnungen in anderen elektronischen Formaten wie bspw. PDF dürfen bis dahin nur mit Einwilligung des Empfängers versendet werden. 

Ab dem 1. Januar 2027 wird der Versand für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro zur Pflicht. 

Ab dem 1. Januar 2028 wird diese Pflicht schließlich auf alle Unternehmen im B2B-Bereich ausgeweitet.

Was benötigen Sie?

Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen Sie:

  • Software, die E‑Rechnungen erstellen und verarbeiten kann: Diese müssen im strukturierten Format vorliegen, beispielsweise als reine XML-Daten oder als Kombination aus XML und PDF.
  • Technische Infrastruktur: Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Systeme und Geschäftsprozesse an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Unser Angebot für Sie

Derzeit wird die E‑Rechnungsfunktionalität umgesetzt, damit Sie sowohl die Erstellung als auch den Empfang von E‑Rechnungen innerhalb der ERP/MIS-Software durchführen können. Hierzu bieten wir Ihnen:

  • Umfassende Informationen: Sie werden rechtzeitig und ausführlich über die neuen Funktionen informiert, damit Sie und Ihre Mitarbeiter bestens vorbereitet sind.
  • Kundensupport: Ihr theurer.com-Support-Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Ihnen bei Unklarheiten zur Umstellung zu helfen.
  • Regelmäßige Updates: Sie werden durch regelmäßige Newsletter über den Fortschritt der Implementierung und die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten.

Das X‑Rechnungsformat wird bis zur gesetzlichen Verpflichtung im C3‑Standard bereitgestellt. Sie können dies dann mit einem Update von C3 auf die neueste Version erhalten. Bitte beachten Sie, dass dies im Standard nur für C3.2020 verfügbar sein wird und damit eventuell ein Upgrade notwendig wird, sofern Sie noch C3.2012 einsetzen. Bei Fragen zum Upgrade wenden Sie sich gerne an Frau Yaylaci. Wenn Sie wünschen, kann bereits heute eine Funktion eingebaut werden, welche Rechnungen im XML-Format (X‑Rechnung) erzeugt. 

Zusätzlich werden auch andere etablierte Formate wie Factur-X/ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) unterstützt. Diese Standards ermöglichen eine nahtlose und rechtssichere Übermittlung und Verarbeitung von E-Rechnungen im internationalen und nationalen Geschäftsverkehr.

Häufige Fragen (FAQs)

1. Was ist eine E‑Rechnung?

Eine E‑Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird, um eine elektronische Verarbeitung zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise ein XML-Format wie X‑Rechnung oder eine Kombination aus XML und PDF wie Factur-X/ZUGFeRD sein.

2. Warum erfüllen PDFs die neuen Anforderungen nicht mehr?

PDFs sind nicht strukturiert und können daher nicht automatisch verarbeitet werden. Die neuen gesetzlichen Vorgaben erfordern jedoch ein strukturiertes Format, um die elektronische Verarbeitung zu ermöglichen. Bis 31. Dezember 2026 dürfen Rechnungen als PDF jedoch mit Zustimmung des Empfängers weiterhin versendet werden. 

3. Welche Fristen muss ich beachten?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Es gibt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, um die Umstellung zu erleichtern.
Hier ein Überblick:

  • Ab 01.01.2025: Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Papierrechnungen dürfen weiterhin versendet werden. PDF-Rechnungen sind nur mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.
  • Ab 01.01.2027: Versand wird für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € zur Pflicht.
  • Ab 01.01.2028: Versand verpflichtend für alle Unternehmen im B2B-Bereich.
4. Wie hilft mir C3 bei der Umstellung?

C3 wird bis Ende des Jahres die Möglichkeit bieten, E‑Rechnungen zu erstellen und zu empfangen. Um Ihnen den Übergang so einfach wie möglich zu machen, können Sie auf Ihren theurer.com-Support zurückgreifen. 

5. Was muss ich tun, um mich vorzubereiten?

Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Systeme und Geschäftsprozesse auf die neuen Anforderungen abgestimmt sind. Nutzen Sie unsere Supportangebote, um sich und Ihr Team vorzubereiten.

6. Was muss ich tun, wenn ich noch C3.2012 einsetze?

Um die volle Funktionalität für E-Rechnungen im Standard nutzen, ist es notwendig auf die neueste Version von C3 zu upgraden. Kontaktieren Sie Frau Yaylaci für weitere Informationen zum Upgrade-Prozess.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie unser Support-Team unter +49 7141 / 79155‑99.

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